JÜRGEN HASENBURGER - TRAINING & BERATUNG

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Impressum — Geschäftsbedingungen

Vertragsgestaltung
1.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen nicht zwingend der Schriftform. Es genügt die mündliche Bestellung des Mandats durch den Auftraggeber.
1.2. Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages. 
1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

Leistungen des Trainers
2.1. Der Trainer erbringt seine Dienstleistungen selbst.
2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im Einzelnen festgelegt. 
2.3. Der Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren. 
2.4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt.

Honorare und Kosten 
3.1. Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich. 
3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. 
3.3. Für Seminare wird ein Tageshonorar vereinbart. 
3.4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots u.a. 
3.5. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.6. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
3.7. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
3.8. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. 
3.9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

Sicherung der Leistungen 
4.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesen erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Trainers. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.
4.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen
4.3. Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt. 
4.4. Sollen Teile des Trainingskonzepts oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. 
4.5. Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. 
4.6. Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart wurde. 
4.7. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen innerhalb von 6 Monaten an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. 
Wenn eine Seminarmaßnahme vom Auftraggeber abgesagt wird, fallen innerhalb von 10 Monaten vor der Trainingsdurchführung 50%, bis zu 6 Monaten 75% und bis zu 3 Monaten vorher 100% des Honorars zur Zahlung an.

Allgemeine Bedingungen
5.1. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Trainer zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Trainers, falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.

Jürgen Hasenburger - Training & Beratung
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